Unterlagen
Skrevet af Velkomstcenter Mors-Thy
Ihre Berechtigung, sich in Dänemark aufzuhalten und zu arbeiten, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.
Es liegen deshalb unterschiedliche Bestimmungen für Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger der EU-/EWR-Länder und für Personen aus Ländern der 3. Welt vor. Unten stehend erfahren Sie Genaueres über die Bestimmungen, die für Sie und Ihre Familie gelten.
- Bürger aus EU--/EWR-Ländern
- Bürger aus Ländern der 3. Welt
- Grenzpendler
- Rückkehr nach Dänemark aus dem Ausland (dänische Staatsbürger)
- Eintragung im Einwohnermeldeamt
- Steuerkarte
- Einrichtung von Bankkonto
- Fahrzeug in Dänemark mit ausländischem Kennzeichen
- Umtausch des Führerscheins
- Rückkehr in Ihr Heimatland
Sie können sich auch mit dem Willkommenscenter Mors-Thy in Verbindung setzen - oder sich an den Borgerservice (Bürgerservice) Ihrer Wohnortkommune wenden:
Morsø Kommune
Jernbanevej 7
DK 7900 Nykøbing Mors
Tel: +45 9970 7000
Mail: borgerservice@morsoe.dk
Öffnungszeiten:
Montag – Dienstag: 10.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch: 10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 10.00 – 13.00 Uhr
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Thisted Kommune
Asylgade 30
DK 7700 Thisted
Tel: +45 9917 1717
Mail: borgerservice@thisted.dk
Öffnungszeiten:
Montag – Mittwoch: 10.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 10.00 – 14.00 Uhr |
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Velkomstcentre – Live and Work in North Denmark
Das Projekt wird vom Europäischen Sozialfond finanziert. Die Partnerschaft, die hinter dem Projekt steht, besteht auβer aus der Staatsverwaltung Nordjütland (Statsforvaltning Nordjylland) u.a. aus der Dansk Industri, Dansk Byggeri, Region Nordjylland sowie aus den nordjütländischen Kommunen, die den Wunsch hatten, daran teilzunehmen – hierunter Thisted und Morsø.
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